AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Tattoo Studio TAmiTTOO in Köln

Es werden grundsätzlich keine Personen unter 18 Jahren, bei Schwangerschaft, Alkoholeinfluss, Drogenmissbrauch, Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten oder aufgetragenen Betäubungssalben tätowiert.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erbringung einer freiberuflichen künstlerischen Leistung (Tätowierung als Kunstform), die zwischen dem Kunden und TAmiTTOO, Inhaber/in Tamara Gennat oder Florin-Ionut Bertea-Gennat, Hohlgasse 19-21, 50739 Köln (handelnd als freiberuflicher Künstlerin/Künstler, im Folgenden „Künstler“ oder „Artist“ genannt) geschlossen werden.
Die vertragliche Beziehung wird ausschließlich durch diese AGB geregelt. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

§ 2 Vertragsgegenstand: Künstlerisches Werk
Vertragsgegenstand ist die künstlerische Schaffung und Ausführung eines individuellen Motives in Form einer Tätowierung auf der Haut des Auftraggebers. Der Auftraggeber erwirbt ein künstlerisches Werk auf seiner Haut.
Die Leistung umfasst die konzeptionelle Beratung, die Motiv-Gestaltung und die fachgerechte, hygienische Ausführung der Tätowierung als künstlerischen Akt.
Der Künstler ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn das gewünschte Motiv der künstlerischen Überzeugung oder ethischen Grundsätzen widerspricht. Dies gilt ebenso, wenn gesundheitliche Ausschlussgründe (z.B. Nichteinhaltung der Volljährigkeit, Schwangerschaft, Einfluss von berauschenden Mitteln oder akute/ chronische Erkrankungen gemäß Einverständniserklärung) festgestellt werden, die die Durchführung des künstlerischen Eingriff unmöglich oder gesundheitlich riskant machen.

§ 3 Terminvereinbarung und Ausfallhonorar
Zur verbindlichen Reservierung der Künstlerzeit wird ein Reservierungshonorar in Höhe von 100€ erhoben. Dieses Honorar ist nicht rückzahlbar, da es den konzeptionellen Aufwand vergütet und die Terminkapazität sichert. Es wird mit dem Gesamthonorar verrechnet.
Ausfallhonorar bei Fristversäumnis: Das Reservierungshonorar wird als Ausfallhonorar vollständig einbehalten, wenn der Termin später als 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt wird oder der Kunde nicht erscheint.
Wiederholter Ausfall (50%-Regel): Erfolgt ein solcher Ausfall ein zweites Mal, ist der Artist berechtigt, zusätzlich zum Einbehalt des Reservierungshonorars ein pauschaliertes Ausfallhonorar in Höhe von 50% des kalkulierten Honorars der betroffenen Sitzung zu verlangen.
Erkrankt der Artist, kann der Termin unter Anrechnung des geleisteten Reservierungshonorars kostenlos verschoben werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz für Reisekosten oder Verdienstausfall, sind ausgeschlossen.

§ 4 Honorar und Zahlungsbedingungen
Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem geschätzten künstlerischen Aufwand, der Komplexität des Motives.
Das vereinbarte Honorar versteht sich als Entgelt für die freiberufliche künstlerische Tätigkeit.
Das Honorar ist nach Abschluss der Leistung in voller Höhe und in bar zu entrichten. Bei vereinbarten Mehrfachsitzungen ist das Honorar für die erbrachte Leistung nach jeder Sitzung fällig.
Gutscheine sind nach Ausstellung 3 Jahre gültig. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

§ 5 Künstlerische Ausführung
Die endgültige Umsetzung des Motives liegt im künstlerischen Ermessen des Artists. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Tätowierung eine künstlerische Interpretation der Vorlage darstellt. Abweichungen in Form, Farbe, Größe und Ausführung sind möglich.
Der Auftraggeber wird vor der Übertragung der Schablone zur verbindlichen Freigabe von Motiv, Größe, Platzierung und, bei Schriften, der korrekten Schreibweise aufgefordert.
Die Ausführung der Tätowierung erfolgt unter Einhaltung aller gesetzlichen Hygienebestimmungen und professioneller Standards.

§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass das von dem Artist angefertigte Tätowierungsmotiv ein urheberrechtlich geschütztes künstlerisches Werk des Artists ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG).
Das Urheberrecht am Motiv und am Werk verbleibt in vollem Umfang beim Künstler/bei der Künstlerin.
Der Auftraggeber erwirbt lediglich das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht zum Tragen des Werkes auf der eigenen Haut.
Private Nutzung: Die Veröffentlichung von Fotos des tätowierten Werkes zu privaten Zwecken (z.B. in sozialen Medien) ist dem Auftraggeber gestattet. Jegliche kommerzielle Nutzung oder Nachahmung des Motivs ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Künstlers/der Künstlerin ausgeschlossen.
Der Künstler/die Künstlerin ist berechtigt, Lichtbildaufnahmen des Werkes zu Dokumentations- und Werbezwecken zu erstellen und zu verwerten.

§ 7 Gewährleistung und Abnahme
Abnahme des Werkes: Der Auftraggeber ist verpflichtet, das fertiggestellte Werk (Tätowierung) vor Verlassen des Studios auf die vereinbarte Umsetzung, Platzierung und Größe zu prüfen. Die Unterschrift auf der Einverständniserklärung dient als verbindliche Abnahme des Werkes.
Nachstechen: Das Nachstechen von Mängeln, die nachweislich auf die künstlerische Ausführung zurückzuführen sind, ist einmalig kostenlos, sofern die Nachsorge ordnungsgemäß erfolgte.
Ausschluss: Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere die natürlichen Heilungsprozesse der Haut sowie Abweichungen, die auf die individuelle Hautbeschaffenheit, falsche Pflege oder nicht vollständig und wahrheitsgemäß beantwortete Fragen in der Einverständniserklärung zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere für Mängel, die aus einer falschen Einschätzung des Heilungsprozess durch den Kunden, falscher Nachsorge oder fehlerhaften medizinischen Angaben seitens des Kunden resultieren, wie z.B. das Verlaufen der Farbe, das Verblassen oder Narbenbildung.

§ 8 Haftung

(1)Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von dem Künstler/Artist, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages erforderlich ist.
(2)Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Artist nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Künstlers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Künstler den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das Gleiche gilt, soweit der Künstler und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Künstlers, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Wir sind umgezogen!

Seit dem 01.06.24 findest du unser neues Studio in der Hohlgasse 19, 50739 Köln-Longerich.